Musikkomödie nach dem Theaterstück von G. B. Shaws Pygmalion
My Fair Lady, "das perfekte Musical", wie das Werk des Komponisten Frederick Loew und des Librettisten Alan Jay Lerner oft genannt wird, basiert auf dem Stück Pygmalion von George Bernard Shaw. Dies ist eine bekannte Tatsache. Die ursprüngliche Komödie mit dem ironischen Untertitel "ein romantisches Stück in fünf Akten" aus der Feder des bedeutendsten englischen Dramatikers nach Shakespeare, der in Irland geboren wurde, entstand 1912 und wurde erst zwei Jahre später in London aufgeführt, nachdem sie bereits auf Bühnen in Wien, Berlin und Prag zu sehen war. In der Brünner Fassung, die 1999 unter dem Titel "von Zelňák" in die Geschichte des tschechischen Theaters einging, war der unvergessliche Ausruf "Hébni tó svó shniló řiťó" 340 Mal zu hören! Zuerst auf der Theaterbühne und dann im Bischofshof.
Der Regisseur und Cutter Stanislav Moša übertrug die Geschichte nach Brünn, wobei er den Brünner Dialekt des Cockney anstelle des Londoner Dialekts des Hantec verwendete, und beschloss, den Titel im Jahr 2022 wieder aufzugreifen. Die Handlung der Doppelgeschichte, in der einerseits das ungehobelte schmutzige Mädchen zu einer echten Dame wird und in der es auch diesem außergewöhnlichen Mädchen gelingt, das verhärtete sarkastische Herz des ungehobelten egozentrischen Professors zu erweichen, bleibt die gleiche. Doch die Wiederaufnahme dieses bekannten Titels bringt nicht nur Veränderungen in der neuen Besetzung, sondern auch in der zeitlichen Verlegung ins frühe 20. Jahrhunderts. Das Publikum wird mit einer Parade beeindruckender Kostüme von Andrea Kučerová in einem spektakulären Bühnenbild von Jaroslav Milfajt verwöhnt, das diesmal Liza Ďulínková, Professor Hradský und Oberst Špička ins Brünn des Jahres 1912 versetzt. Dies alles in einer neuen musikalischen Fassung von Karel Cón und Tony Marek mit einem fünfzehnköpfigen Orchester.
Bitte beachten Sie: Bei der Aufführung werden Tabakwaren verwendet.
In den öffentlichen Bereichen des Stadttheaters Brünn ist das Rauchen selbstverständlich verboten. Wenn Tabakwaren auf der Bühne im Rahmen einer vorgeschriebenen schauspielerischen Veranstaltung verwendet werden, handelt es sich um ein Kunstwerk, das den Schutz der Unverletzlichkeit nach dem Urheberrechtsgesetz genießt. Eine Zigarette gilt also als Requisite. Die Verwendung von Zigaretten, auch von elektronischen Zigaretten, in bereits aufgeführten Darbietungen wird als künstlerische Wirkung angesehen, die noch durch kein anderes Mittel ersetzt werden kann. Es geht nicht um das Rauchen von Zigaretten oder anderen Tabakerzeugnissen, sondern um die künstlerische Darstellung dieser Tätigkeit.